Leistungen

Unsere Dienstleistungen

für Sie im Detail!

01

Schadensgutachten

Vertrauen Sie auf unsere sachverständige Kompetenz.

Fahrzeug-Prüfgutachten


Im Gebrauchtwagen-Prüfgutachten wird der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Überprüfung beschrieben. In den Gebrauchtwagen-Prüfgutachten trifft der Sachverständige Feststellungen ohne Einsatz von Prüfgeräten aufgrund einer Sicht- und Funktionsprüfung einschließlich einer Probefahrt. Als Zustandsangaben werden solche wesentlichen Faktoren aufgeführt, die den Wert des geschätzten Fahrzeugs gegenüber dem durchschnittlichen Erhaltungszustand der anderen Fahrzeuge gleichen Typs und Alters erhöhen oder vermindern, insbesondere auch hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten und der Betriebs- oder Verkehrssicherheit.

Es wird der Wert ermittelt, zu dem das Fahrzeug zum Stichtag der Bewertung hätte veräußert werden können (Zeitwert) und der Preis, den der Geschädigte hätte aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug von einem seriösen Händler zu erwerben (Wiederbeschaffungswert).

Haftpflichtschaden


Wir erstellen Schadengutachten nach Verkehrsunfällen.
Diese Gutachten dienen zur Schadenregulierung durch die Versicherung des Verursachers.
Gerne senden wir unsere Gutachten in Ihrem Auftrag an die Versicherung und erhalten in der Regel auch von dort unser Honorar.
Unsere Honorare berechnen wir nach Gebührentabelle Schadenhöhe BVSK Mittelwert mit der Versicherungswirtschaft.

Diese Gutachten erstellen wir für Pkw, Transporter, Lkw, Zweiräder (auch Fahrräder), Wohnmobile, Wohnwagen und Sonderfahrzeuge.

Wir raten jedem Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug von einem
unabhängigen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine verdeckten Schäden übersehen wurden.
Die Kosten für diese Untersuchung liegen, wenn wir kein Schadengutachten erstellen, zwischen 70,- € und 100,- € zzgl. Mwst..


Kaskoschaden


Gerne erstellen wir für Sie Schadengutachten nach einem Kaskofall. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die Gebührentabelle nach Schadenshöhe BVSK Mittelwert zugrunde.

Sie können sich zuvor eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben lassen. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab. Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,- € zzgl. Mwst. wird es von den Versicherern gerne gesehen, wenn lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird.
Bieten Sie dies bei einer telefonischen Anfrage Ihrem Kaskoversicherer an, und Sie werden in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.

Fahrzeugbewertung


Wir bewerten Fahrzeuge aller Art.


Pkw, Kombi, Cabrio, Transporter und Zweiräder bewerten wir nach den Systemen DAT und AUDATEX. Diese rechnerisch ermittelten Werte überprüfen wir per Internet am Markt.


Eine Online-Bewertung Ihres Fahrzeugs erhalten Sie bei uns schon für 120,- € zzgl. MwSt..


Oldtimer


Wir unterscheiden zwischen Kurz- und Vollgutachten.


Ein
Kurzgutachten wird in der Regel von Ihrer Oldtimerversicherung zur Einstufung gefordert und ist im Schadenfall von großer Bedeutung. Für ein Kurzgutachten berechnen wir 175,- € zzgl. Mwst, sofern es sich um ein Standardfahrzeug handelt. In diesem Preis sind Foto- und Schreibgebühren sowie die Kosten für die Versendung des fertigen Gutachtens bereits enthalten. Vor Auftragserteilung können wir Ihnen auf jeden Fall einen verbindlichen Preis nennen, wenn Sie uns die benötigten Daten des Fahrzeugs zur Verfügung stellen.


Ein Vollgutachten benötigen Sie zur Versicherungseinstufung von Fahrzeugen, deren Wert 25.000,- € übersteigt.


Sollten Sie ein Gutachten zum Ankauf oder Verkauf eines Fahrzeugs benötigen, so empfehlen wir in den meisten Fällen ein Vollgutachten, da hierbei jede Baugruppe des Fahrzeugs gesondert bewertet wird. Nur so erhalten Sie einen Überblick über die Arbeitsleistung, die noch in die Restaurierung des Fahrzeugs zu investieren ist.

Hierfür stellen Sie uns das Fahrzeug am besten für ca. 2 Arbeitstage zur Verfügung. Nur so können wir Ihnen für Ihr Geld auch eine gute Arbeit abliefern.


Die Kosten für ein Vollgutachten beginnen bei 250,- € zzgl. Mwst. Die Kosten für das Vollgutachten richten sich im wesentlichen nach dem Alter und der Seltenheit des Fahrzeugs sowie nach unserem Arbeitsaufwand. Wir berechnen unser Arbeitsentgelt nicht nach dem Wert des Fahrzeugs.



Für Youngtimer gilt im wesentlichen ähnliches wie für Oldtimer.
Als Youngtimer bezeichnen wir gepflegte Fahrzeuge, die nicht mehr in der aktuellen Liste von eurotaxSCHWACKE und DAT geführt werden (also älter als 12 Jahre) und die Voraussetzung haben einmal ein Oldtimer zu werden (z.B. BMW Z1). Die meisten Versicherungen bieten Sondertarife für Youngtimer ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren an.

Die Bewertung kann als schriftliches Vollgutachten ausgeführt werden. Oftmals reicht auch ein schriftliches Kurzgutachten aus. In einigen Fällen ist Ihnen bereits mit einer preisgünstigsten mündlichen Bewertung gedient.

02

DAT-Schätzungen

Neutral und Exakt.

Gebrauchtfahrzeugwerte werden exakt und neutral ermittelt. Der Auftraggeber erhält ein DAT-Schätzgutachten über den Gebrauchtfahrzeugwert zum Zeitpunkt der Besichtigung.

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Bewertung und Begutachtung von Maschinen

Der richtige Ansatz für jede Maschine.

Wir bieten eine Nutzfahrzeug-Bewertung an. Bei der Zustandsprüfung hingegen werden die Mängel und die Kosten für deren Instandsetzung detailliert aufgezeigt. Hier berücksichtigen wir bei der Prüfung Instandsetzungsbedarf und -kosten, Schadenhöhe, sonstige Mängel sowie Gebrauchsspuren.


Wertdefinition und -festlegung sind wichtige Bestandteile von Maschinenbewertungs-Gutachten. Unsere Sachverständigen haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und besitzen eine große Kenntnis der Marktgegebenheiten.

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